형법 제27조의 결과발생의 불가능요건 -특히 규범적 해석에 대한 비판적으로 검토를 중심으로-
Merkmals "Unwahrscheinlichkeit" i.S.d. §27 kStGB -Kritische Würdigung der normative Möglichkeitlehre-
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Abstract
Nötig ist es nun, das rechtliche Wesen des Merkmals "Unmöglichkeit' zu erläutern und die Grenze mit dem tauglichen Versuch zu bestimmen. Der untaugliche Versuch ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Damit wird der Versuch einer Straftat bezeichnet, der von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist, weil der Täter sich entweder eines untauglichen Mittels ("Spielzeugpistole") bedient oder ein untaugliches Objekt ("Mord an einer Leiche"; „Diebesfalle“) aussucht. Obwohl bisherige theoretischen Auseinandersetzungen über §27 kStGB sich übermaßig auf das Merkmal 'Gefährlichkeit' konzentiert haben, in Wahrheit liegt der Schwerpunkt des Problems in anwendung des Merkmals 'Unmöglichkeit'. Daher ist es bei der Auslegung des §27 kStGB vor allem erförderlich. Der Unterscheid zwischen dem tauglichen versuch(§25 KStGB) und untauglichen versuch(§27 KStGB) zeigt sich also die Möglichkeit der Tatbestandlichen Erfolg. Bei der Auslegung §27 kStGB handelt es sich darum, die Bedeutung der Tatbestandsmerkmale "Unwahrscheinlichkeit" zu konkretisieren. Nach uberzeugend Meinung bedeutet das Merkmals "Unmöglichkeit' normative Bedeutung. Danach dem uberzeugend Meinung sollte man also einen Versuch versten, der unter den gegebenen Umständen enegegen den Vorstellungen der Täters nicht aus tatsächlichen, sondern aus kontra-tatsächlichen Gründen nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes führen konnte. Aber es zeigt sich eine rein-tatsächliche, empirische Möglichkeit. Im Begriff die Unwahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts soll fachmännisch, nämlich von demjenigen, der endsprechende fachmännische Erkenntnisse besizt, festgelegt werden. Danach unterscheidet die herrschende lehre zwischen dem gefährlichen untauglichen Versuch t, feem ungefährlichen untauglichedelikt. Als der Gesetzgeber, der die Unwahrscheinlichkeit des Erfolgseintritt ex post zu beurteilen befürwortete, vorgesehen hat, erweist sich jeder scheiterende Versuch ex post untauglich.
참고문헌 (15)
- 국립국어원, "외국인을 위한 한국어문법1", pp.144~145 (2006), 커뮤니케이션 북스
- 김용욱, "가능미수와 불능미수의 구분", 572~
- 한정환, "형법 제27조의 취지․요건․적용기준", ~
- 김호기, "불능미수에서의 착오, 결과발생의 불가능, 위험성", 비교형사법연구, 9(1), pp.73~96 (2007), 한국비교형사법학회
- 김호기, "살인죄에 있어서 불능미수와 장애미수의 구별", 형사법연구, 19(3-하), pp.569~586 (2007), 한국형사법학회
- 성시탁, "불능미수", 김종원교수 화갑기념논문집, 393~ (1991)
- 이재상, "불능미수에 관한 몇 가지 문제점", 월간고시, 75~76 (1989)
- 이승준, "형법 제27조(불능범) 논의의 재검토", 38~
- 이정원, "불능미수에서의 범죄실현의 불가능과 위험성", 11~
- 이정원, "불능범의 새로운 이해", 76~
- 임상규, "형법 제27조의 위험성과 그 실무적 함의", 성균관법학, 20(3), pp.733~753 (2008), 법학연구소
- 임웅, "형법총론", 376~ (2008)
- 홍영기, "불능미수의 가능성 표지-장애미수와 불능미수의 구별 요건", 69~
- 하태훈, "불능미수", 형사법연구, (4), pp.78~ (1991)
- Engisch, "Kausaliät als Merkmal der strafrechtlichen Tatbesände", 42~43 (1931)
