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형사절차상 정신장애에 대한 감정

Die forensische Begutachtung über die psychischen St rungen im Strafverfahren

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주제분류법학

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Das koreanische Strafgesetzbuch verwendet in §10 Abs. 1 zur Umschreibung der Schuldunfähigkeit die sogenannte gemischte (biologisch-psychologische) Methode. Das koreanische Gesetz schreibt in bestimmten Fällen (z.B. wenn sich die Frage der Anordnung von freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung stellt) die Hinzuziehung eines Sachverständigen vor. Im Übrigen kommt es auf die eigene Sachkunde des Richters an. Für die Beurteilung der Voraussetzungen der §10 Abs. 1 kStGB reicht diese jedenfalls dann regelmässig nicht mehr aus, wenn sich auf Grund von Auffälligkeiten oder gar Störungen Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ergeben. Dann muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Sachverständige sind Personen, die auf Grund besonderer Sachkenntnis über Tatsachen, Wahrnehmungen oder Erfahrungssätze Auskunft geben oder einen bestimmten Sachverhalt beurteilen können. Nach ständiger Rechsprechung in Korea ist jedoch die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine Rechtsfrage, für die der Richter die Verantwortung trägt. Die Entscheidung ist dem Juristen in der Regel jedoch nur mit Hilfe eines Sachverstädigen möglich. In diesem Sinne setzt die Annahme der Schuldunfähigkeit voraus, dass der Richter und der Sachverständiger sich miteinander kooperieren. Um die Effektivität des Instituts “die forensische Begutachtung über die psychischen Störungen im Strafverfahren”zu erhöhen, bedarf einer Qualitätssicherung des Begutachtungsergebnisses. Auch die Treffsicherheit des Begutachtungsergebnisses soll gesichert, und das notwendige Begutachtung im Strafverfahren eingeführt werden, die mindest in bestimmten Fällen angewandet werden soll.

Abstract

Das koreanische Strafgesetzbuch verwendet in §10 Abs. 1 zur Umschreibung der Schuldunfähigkeit die sogenannte gemischte (biologisch-psychologische) Methode. Das koreanische Gesetz schreibt in bestimmten Fällen (z.B. wenn sich die Frage der Anordnung von freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung stellt) die Hinzuziehung eines Sachverständigen vor. Im Übrigen kommt es auf die eigene Sachkunde des Richters an. Für die Beurteilung der Voraussetzungen der §10 Abs. 1 kStGB reicht diese jedenfalls dann regelmässig nicht mehr aus, wenn sich auf Grund von Auffälligkeiten oder gar Störungen Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ergeben. Dann muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Sachverständige sind Personen, die auf Grund besonderer Sachkenntnis über Tatsachen, Wahrnehmungen oder Erfahrungssätze Auskunft geben oder einen bestimmten Sachverhalt beurteilen können. Nach ständiger Rechsprechung in Korea ist jedoch die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine Rechtsfrage, für die der Richter die Verantwortung trägt. Die Entscheidung ist dem Juristen in der Regel jedoch nur mit Hilfe eines Sachverstädigen möglich. In diesem Sinne setzt die Annahme der Schuldunfähigkeit voraus, dass der Richter und der Sachverständiger sich miteinander kooperieren. Um die Effektivität des Instituts “die forensische Begutachtung über die psychischen Störungen im Strafverfahren”zu erhöhen, bedarf einer Qualitätssicherung des Begutachtungsergebnisses. Auch die Treffsicherheit des Begutachtungsergebnisses soll gesichert, und das notwendige Begutachtung im Strafverfahren eingeführt werden, die mindest in bestimmten Fällen angewandet werden soll.

참고문헌 (17)

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