기본형량구성요건
Grundstrafmaßtatbestand
0
조회
0
다운로드
3
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Unter den Grundstafmaßtatbestand versteht man denjenigen Strafmaßtatbestand, der in der Bedingung für die Bemessung des Stramßes als Rechtsfolge besteht, für deren Begründung ein Delikt allein notwendig und ausreichend ist. Die Typen des Grundstafmaßes bzw. Grundstafmaßtatbestandes, das die ein von einander unterschiedliches Schutsgut habende Delikte voraussetzt, tretten entsprechend den Typen der unterschiedlichen Schutsgüter auf. Die Typen des Grundstafmaßes bzw. Grundstafmaßtatbestandes, das die einunddaselbe Schutsgut habende Delikte voraussetzt, tretten entsprechend den Typen der Tatbestandsmäßigkeit und der Schuld auf. Die Festlegung des Grundstafmaßtatbestandsbegriffs und der Grundstafmaßtatbestandstypen ist erforderlich, damit man den Begriff des Änderungsstafmaßtatbestands begründet. Der Grund dafür liegt darin, daß der Änderungsstafmaßtatbestand in der Bedingung für die ändernde Bemessung des Grundstramßes als Rechtsfolge besteht, somit die Grundstafmaßtatbestand voraussetzt. Man kann erst dann den Normcharakter derjenigen Merkmale richtig feststellen, die nicht die Begründung des Delikts, sondern nur die ändernde Bemessung des Stafmaßes beeinfließen,wenn man den Begriff des Änderungsstafmaßtatbestands exakt begründet. Man muß daher anhand des Änderungsstafmaßtatbestandsbegriffs die personale Sonderstellungen der Handlnde bei sog. Unechten Sonderdelikten sowie die Absichten bei sog. Unechten Absichtsdelikten überprüfen, die die ändernde Bemessungen des Stramßes beeinfließen. Darüber hinaus ist anhand des Änderungsstafmaßtatbestandsbegriffs die neue Auslegung des §15 ① sowie des §33 2. Satzes erforderlich, die alle sich auf die qualifizierte bzw. priviligierende Bemessungen des Strafmaßes beziehen. Bei den Aufsätzen behandelt sich daher nur um den Grundstafmaßtatbestand, den der Änderungsstafmaßtatbestand begrifflich voraussetzt.
Abstract
Unter den Grundstafmaßtatbestand versteht man denjenigen Strafmaßtatbestand, der in der Bedingung für die Bemessung des Stramßes als Rechtsfolge besteht, für deren Begründung ein Delikt allein notwendig und ausreichend ist. Die Typen des Grundstafmaßes bzw. Grundstafmaßtatbestandes, das die ein von einander unterschiedliches Schutsgut habende Delikte voraussetzt, tretten entsprechend den Typen der unterschiedlichen Schutsgüter auf. Die Typen des Grundstafmaßes bzw. Grundstafmaßtatbestandes, das die einunddaselbe Schutsgut habende Delikte voraussetzt, tretten entsprechend den Typen der Tatbestandsmäßigkeit und der Schuld auf. Die Festlegung des Grundstafmaßtatbestandsbegriffs und der Grundstafmaßtatbestandstypen ist erforderlich, damit man den Begriff des Änderungsstafmaßtatbestands begründet. Der Grund dafür liegt darin, daß der Änderungsstafmaßtatbestand in der Bedingung für die ändernde Bemessung des Grundstramßes als Rechtsfolge besteht, somit die Grundstafmaßtatbestand voraussetzt. Man kann erst dann den Normcharakter derjenigen Merkmale richtig feststellen, die nicht die Begründung des Delikts, sondern nur die ändernde Bemessung des Stafmaßes beeinfließen,wenn man den Begriff des Änderungsstafmaßtatbestands exakt begründet. Man muß daher anhand des Änderungsstafmaßtatbestandsbegriffs die personale Sonderstellungen der Handlnde bei sog. Unechten Sonderdelikten sowie die Absichten bei sog. Unechten Absichtsdelikten überprüfen, die die ändernde Bemessungen des Stramßes beeinfließen. Darüber hinaus ist anhand des Änderungsstafmaßtatbestandsbegriffs die neue Auslegung des §15 ① sowie des §33 2. Satzes erforderlich, die alle sich auf die qualifizierte bzw. priviligierende Bemessungen des Strafmaßes beziehen. Bei den Aufsätzen behandelt sich daher nur um den Grundstafmaßtatbestand, den der Änderungsstafmaßtatbestand begrifflich voraussetzt.
참고문헌 (13)
- 김성천, "형법총론" (1999), 동현출판사
- 김일수, "새로 쓴(제11판)형법총론" (2006), 박영사
- 배종대, "형법총론 제8전정판" (2005), 홍문사
- 오영근, "형법총론 제2판" (2009), 박영사
- 이정원, "형법총론" (1999), 법지사
- 임웅, "형법총론 개정판" (2002), 법문사
- 진계호, "형법총론 제5판" (1996), 대왕사
- 임광주, "현행형법의 규범구조", 법학논총, 16 (1999)
- 임광주, "종래의 신분범에 대한 근본적인 재검토", ~ (2005)
- 임광주, "형법에 있어서 목적의 개념과 유형", 법학논총, 21 (2004)
- 임광주, "형법 제27조의 위험성", 형사법연구, 19(2), pp.129~144 (2007), 한국형사법학회
- 임광주, "미수범의 유형에 대한 근본적인 재검토", 법학논총, 26(3), pp.125~141 (2009), 법학연구소
- 임광주, "새로운 범죄구분", 법학논총, 24(4), pp.27~41 (2007), 법학연구소
