프로이센 헌법갈등 연구
Der preußische Verfassungskonflikt
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초록
Abstract
Der preußische Verfassungskonflikt zwischen 1862 und 1866 war einer der wichtigsten Wendepunkte in der modernen deutschen Verfassungsgeschichte. Nach dem Scheitern der Revolution von 1848 herrschte in den 1850er Jahren die politische Reaktion. In diesem Jahrzehnte fand aber zugleich ein wirtschaftlicher Aufbruch mit der industriellen Revolution statt. An die Reaktion schloß die “Neue Ära” an, in dem auch die liberalen Kräfte an die Regierung teilnehmen konnten. Die Zusammenarbeit zwischen dem preußischen König Wilhelm I und dem Liberalismus wurde aber angesichts der Frage der Heeresreform immer schwieriger. Mit dieser Reform wollte der König eine wesentliche Verstärkung des Heeres mit preußisch-soldatischem Geist. Die Liberalen, die von Anfang an das Ziel, die Armee zu konstitutionalisieren, verfolgt hatte, unterstützten diesen Plan weder im Kabinett noch im Parlament. In dieser Situation entließ Wilhelm I die liberalen Minister und ernannte Bismarck zum Ministerpräsidenten. Nun ging Bismarck zum sog. budgetlosen Regiment über. Das Parlament wurde mehrfach aufgelöst und wieder gewählt, ohne dass sich die politischen Verhältnisse entscheidend veränderten. Was diesen Verfassungskonflikt zu Ende führte, war der militärische Sieg über Österreich im Jahr 1866. Daraufhin wurde das budgetlose Regiment mit dem “Indemnitätsgesetz” nachträglich legalisiert. Nach dem preußischen Verfassungskonflikt wurde aber die Verfassungslücke, die den Verfassungskonflikt verursacht hatte, weder in Preußen noch im Deutschen Kaiserreich geschlossen. Diese Lücke bildete entscheidenden Punkt der staatsrechtlichen Diskussion in dem Deutschen Kaiserreich und der Weimarer Republik. Nach dem 2. Weltkrieg vertrat E. R. Huber den Standpunkt, dass die deutsche konstitutionelle Monarchie keine Übergangserscheinung, sondern eine selbstständige politische Form darstellte. Diese Position wurde stark kritisiert und überwunden. Dies war eine wissenschatliche Vergangenheitsbewältigung, die den Verfassungsstaat des Grundgesetzes auf eine neue Grundlage stellte.
