사이버상의 신종범죄 DDoS 공격에 대한 형사법적 책임
Die strafrechtliche Verantwortung des DDoS-Angriffs in Cyberraum
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Die sog. DoS(Denial-of-Service-Attacken) existieren seit den Anfängen des Internets. Der Ziel des DoS ist es, die Verfügbarkeit bestimmter Server und Dienste einzuschränken. Dabei wird über das Internet versucht, die angegriffenen Systeme durch das Ausnutzen von Schwachstellen im Betriebssystem zum Absturz zu bringen oder derartig zu überlassen, daß sie ihre eigene Funk- tionalität nicht mehr erbringen können. Bei einer DoS Attacke wird ein oder werden nur einige wenige Rechner eingesetzt, um das Zielobjekt anzugreifen. Demgegenüber traten im Internet die sog. DDoS(Distributed DoS) auf, die eine Unterart der DoS Attacken darstellen. Anstelle von einzelnen Rechnern, die Ausgangspunkt eines DoS Angriffs benutzt werden, kommen bei einer DDoS Attacke neben einigen wenigen Master-Systemen, den so genannten Handlern, eine Vielzahl von DDoS Agenten zum Einsatz. Die DDoS Angriffe sind großflächig verteilt und koordiniert. Die Anzahl der an einem Angriff beteiligten DDoS Agenten kann variieren. Der Funktionsablauf eines DDoS Angriffs kann in zwei zeitlich nacheinander ablaufenden Phasen unterteilt werden. In Phase I sucht der Angreifer zunächst nach spezifischen ASchwachstellen im Netzwerkbereich mehrerer Rechner, den DDoS Agenten, in denen er anschließend mittels automatisiert ablaufender Exploits das DDoS Agentenprogramm installiert. In Phase Ⅱ werden die DDoS Agenten von einem als zentraler Master programmierten Handler-Rechner angewiesen, ein gemeinsames Zielsystem anzugreifen. Auf ein gezieltes Befehls- kommando des Angreifers hin aktiviert der Handler-Server durch Absendung entsprechender Befehlssequenzen die einzelnen DDoS Agenten. Das angegriffene System beginnt die Datenflut von Anfragen zu bearbeiten. In der Regel werden dabei mehr Anfragen gestellt, als das System beantworten kann, so daß seine Anfnahme- bzw. Verarbeitungskapazität nicht ausreicht. In Phase Ⅰ ist der Angreifer wegen der Verbreiten der bösen Programm nach dem Gesetz zum Förderung der Kommunikationsnetz und zum Schutz der Daten strafbar. In Phase Ⅱ ist er wegen Unterdrücken der elektronischen Daten(§ 366 KStGB), Computersabotage(§ 314 Abs.2 KStGB) und Sabotage durch die Absendung der massiven Daten(Gesetz zum Förderung der Kommuni- kationsnetz und zum Schutz der Daten) strafbar.
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