중국의 법치주의와 사법제도
Rechtsstaatlichkeit und Justiz in der V. R. China
김민호, 정승
초록
[Resümee] Rechtsstaatlichkeit und Justiz in der V. R. China Jeong, Seung Kim, Min Ho Rechtsstaatlichkeit ist ein Wert, dessen Potenzial seit einiger Zeit auch in der Volksrepublik China erkannt wird. Vor allem die Verfassung von 1999 garantiert in gewissem Umfang Rechtsschutz gegen den Staat. So lautet artikel 5 der Verfassung der Volksrepublik China: "Die Volksrepublik China praktiziert eine auf Gesetze gestützte Regierung und errichtet einen sozialistischen Rechtsstaat". Der Aufsatz stellt dar, wie dieses Verfassungsversprechen einfach-gesetzlich umgesetzt wird. Die zahlreichen Lücken des Gesetzesrechts füllt das Oberste Volksgericht mit quasinormativen Ansichten und Erläuterungen. Der Blick in die Praxis zeigt, dass die größten Mängel nicht mehr im normativen Bereich liegen, sondern vielmehr in einem Anwendungsdefizit zu Lasten des Bürgers. Eine funktionierende Justiz, bestehend aus der Justizverwaltung und Rechtspflege, ist das Fundament eines Rechtsstaates. In der Volksrepublik China wirkt jedoch das leninistische Prinzip der Gewaltenkonzentration an Stelle der Gewaltenteilung fort. Insbesondere die Justiz unterliegt der Einflussnahme staatlicher Herrschaftsträger. Die Gerichte werden nach traditioneller Rechtsauffassung primär als Organe verstanden, die die öffentliche Ordnung aufrechterhalten und staatlicher Machtdurchsetzung zuträglich sein sollen.