상해와 폭행의 죄의 구조와 문제점 - 독일 형법 신체침해죄와의 비교를 중심으로 -
Über die Struktur und Problematik der Körperverletzung und Tätlichkeiten - im Vergleich mit der Körperverletzung des § 223 deutschen StGBs -
이정원
초록
Das koreanisches Strafrecht unterscheidet zwischen Körperverletzung und Tätlichkeit sehr streng. Dagegen kennt nicht das deutschen Strafrecht die Unterscheidung zwischen Körperverletzung und Tätlichkeit. Es hat sie insgesammt als eine Körperverletzung geregelt. Aber gibt es keine Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Unterscheidung zwischen Körperverletzung und Tätlichkeit. Wenn man die Körperverletzung und Tätlichkeit sich einander unterscheiden will, dann sollte Tätlichkeitsvorsatz eine Absicht, die eine physiologische Funktion nicht zu schädigen, gemeint sein. Aber die durch eine solche Absicht erfolgende Handlung könnte nicht unter Strafe stellen. Es ist unmöglich und unnötig, eine Differenz des Unrechtsgehaltes zwischen Körperverletzung und Tätlichkeitanzunehmen. Daher sollten die Körperverletzung und Tätlichkeit insgesammt als eine Körperverletzung geregelt werden. Nun mehr im manchmal durch aufsäsisge Konflikt beruhenden Körperverletzung braucht es eine Besorgung zur Versönungsweg zwischen Verletzte und Verlezende. Daher sollte die Körverletzung als ein Antragsdelikt geregelt werden.