검사의 피의자 강제인치명령 거부와 인권옹호직무방해죄의 적용한계 - 헌재 2006헌바69, 대법원 판결 2008도11999을 중심으로 -
Der Vorladungsbefehl der Staatsanwaltschaft gegen den festgenommenen Verdächtigen und Vereitelung der Aufgabe der Staatsanwaltschaft für Menschenrecht
박노섭
초록
Im Jahr 2010 hat der in Chungcheong Do Polizeipräsidium arbeitende Polizeibeamter Kim verweigert, die Weisung eines Staatsanwaltes, einen vorlaeufige festgenommenen Beschuldigten ins Behoerde der Staatsanwaltschaft mitzunehmen. Danach wurde er wegen der Vereitelung der Aufgabe von der Staatsanwaltschaft fuer Menschenrechte angeklagt und verurteilt. Aber der Urteil hat zur grosse Dabate gefuehrt, weil die Vorladungsbefehl eine andere Zwangsmassnahme gegen den festgenommenen Beschuldigten ohne gesetzlichen Grund stellen, unddas Recht des Beschuldigten verletzen koennte. Tatsaechlich bezieht sich der Kern von diesem Fall nicht auf Verweigerung der Treff zwischen dem Staatsanwalt und dem Beschuldigten, sondern auf Verweigerung gegen Vorladungsbefehl. Damit die Voraussetzungenerfueluung der Tatbestand von Vereitelung der Aufgabe von der Staatsanwaltschaft fuer Menschenrecht zu pruefen, sollte der Umfang der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben ohne Zweifel beschraenkt werden. Die Entscheidung von Verfassungsgericht in Bezug darauf hat ein paar Kriterien aufgestellt. Um die Voraussetzungen der Tatbestaende zu erfuellen, sollte der Vorladungsbefehl mindestens sowohl gesetzlichen Grund als auch die untrennbaren Beziehung mit den staatsanwaltschaftlichen Aufgaben fuer die Menschenrechte haben. Aber er hat die Voraussetzungen nicht erfuellt. Wenn wir Ruecksicht darauf aufnehmen, dass die Vorladungsbefehl von Staatsanwaltschaft keiner Judikative-Kontrollegehoert, ist der Festgenommene unverzueglich vor dem Richter vorzufuehren.