인격적 법익론* - 의미와 한계 그리고 재구성 가능성 -
Personale Rechtsgutslehre - Bedeutung, Grenzen und Rekonstruktionsmöglichkeiten -
양천수
초록
Hassemers personale Rechtsgutslehre lässt sich als eine der bedeutendsten materialen Rechtsgutskonzeptionen anführen. Die personale Rechtsgutslehre ist von vornherein von Michael Marx begründet worden. Hassemer hat den Ansatz von Marx in seine Habilitationsschrift eingeführt, danach hat Hassemer dieses Konzept in seinem Aufsatz “Grundlinien einer personalen Rechtsgutlehre” (1989) weiter entwickelt. Diese personale Rechtsgutslehre wurde mittlerweile von “der Frankfurter Schule” der Strafrechtswissenschaft akzeptiert. Darüber hinaus ist sie von einigen Strafrechtlern, z. B. Hohmann und Staechelin weiter entwickelt worden. Aus den Analysen der vorliegenden Arbeit leitet man folgende Thesen über die personale Rechtsgutslehre ab: Die liberal-rechtsstaatliche Staatstheorie liegt der personalen Rechtsgutslehre zugrunde. Auf der Grundlage will sie die systemkritische Funktion erfüllen. In der personalen Rechtsgutslehre stehen die Interessen der Person im Vordergrund. Es entsteht eine Hierarchie von Individual- und Universalrechtsgütern. Die personale Rechtsgutslehre lehnt zwar die Eigenständigkeit der Universalrechtsgüter ab, aber sie verneint nicht die Möglichkeiten der Universalrechtsgüter selbst, vielmehr können die Universalrechtsgüter lediglich als Bedingungen dafür akzeptiert werden, personalen Interessen zu dienen. In diesem Zusammenhang kritisiert die personale Rechtsgutslehre den Versuch, mithilfe des dogmatischen Arguments des abstrakten Gefährdungsdelikts die Universalrechtsgüter weitgehend anzuerkennen. Die personale Rechtsgutslehre, welche nach einer kritischen Verbrechenslehre sucht, muss jedoch auf ihre Grenzen: Rechtsphilosophisch-rechtstheoretische und strafrechtspolitische Grenzen. Um diese Grenzen zu überwinden, schlägt der Autor vor, die personale Rechtsgutslehre auf der Grundlage von “Intersubjektivität” zu rekonstruieren.