행정사안과 조정에 대한 소고
Eine Untersuchung über Mediation und Verwaltungssachen
강현호
초록
Es ist eine internationale Tendenz, die Probleme nicht nur durch die Gerichtsurteile zu bewältigen sondern auch durch die außergerichtliche Methode zu lösen. Ein Konfliktmittlungssystem außerhalb des Verwaltungsprozesses, das von den USA angefangen hat, ist bis heute hauptsächlich in dem Bereich der privatrechtlichen Konflikte benutzt. Deswegen wurde es auch in Korea ein Zivilmediationsgesetz erlassen. Es ist heute noch zu untersuchen, ob ein Konfliktmittlungssystem außerhalb des Verwaltungsprozesses auch in dem Bereich des öffentlichen Rechts zu gebrauchen ist. Im Gegensatz zu den zivilrechtlichen Angelegenheiten, mit denen die Parteien die Befugnis zur Selbstregulierung besitzen, steht in den öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten das öffentliche Interesse im Mittelpunkt. Die Verwaltung unterliegt dem Grundsatz des Gesetzmäßigkeit und hat innerhalb der Grenze des Gesetzes zu handeln. Um ein Konfliktmittlungssystem außerhalb des Verwaltungsprozesses aber effektiv funktioniert zu werden, haben die koordinierenden Parteien einschließlich der Mediationsorgane weite Gestaltungsfreiheit zu besitzen, damit attraktive Lösungsvorschläge vor den streitenden Parteien gestellt werden können. Nach der Untersuchung wirft ein Konfliktmittlungssystem außerhalb des Verwaltungsprozesses ein ähnliches Rechtsproblem wie im Verwaltungsvertrag, wo das öffentliche Interesse zum Gegenstand der Verhandlung wird. Die Möglichkeit des Konfliktmittlungssystems außerhalb des Verwaltungsprozesses könnte nach dem Beispiel des Verwaltungsvertrages positiv angenommen werden und die rechtliche Grundlage des Konfliktmittlungssystemes außerhalb des Verwaltungsprozesses könnte die Problemlösung durch die Fachmänner sein, die seinerseits wegen der fachmännischen Wissenschaft auch die Anhöhung der Verständnisse und Akzeptanz unter den streitenden Parteien mit sich bringen. In den verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gibt es mehrere Arten der Mediation und auch die passendeste Zeit für die Mediation kann in der Phase des Vorverfahrens sein. Dazu gibt es einige Rahmenbedingungen, die das Konfliktmittlungssystem außerhalb des Verwaltungsprozesses verfassungskonform gestalten können. Es ist auch ein wichtiges Thema, welche Rechtskraft der Vereinigung, die aus dem Mediationsverfahrens hergeleitet wird, gegeben wird. Dafür empfehlt es sich, daß die Rechtskraft als zivilrechtlicher Vertrag qualifiziert wird.