테러와의 전쟁'의 국제법적 문제
Kampf gegen Terrorismus' und Volkerrechtliche Frage
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Abstract
Die Terroraktion mit den entführten Zivilflugzeuge in New York und Washington am 11. September 2001 brach große Sensationen in der Welt. Aber die internationale Gesellschaft hat keine effektive Normen gegen Terrorismus und Rechtsbegriff über Terrorismus. Trotzdem beurteilt der UN Sicherheitsrat das Terrorismus vom 11. Sep. als eine Friedensbedrohung und ein kriminale Akt. Dazu noch ist Terrorismus ein Straftat nach Art. 7(Verbrechen gegen Menschheit) von dem Vertag für die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes, Weil die Internationalen Gesellschaft kein Konsens auf ein allgemein akzeptierbaren Begriff vom Terrorismus, verschob Internationalen Gesellschaft Bestrafung gegen Terrorismus in 7 Jahren. Deswegen darf einzel Staat nur durch Beschloß von dem Sicherheitsrat oder mit eigenem Strafgesetz im Rahmen des Völkerrecht Terrorisen bestrafen. Aber die USA und ihre Verbündeten führten “Kampf gegen Terrorismus” durch. Diese Aktion verstößt UN-Satzung und Völkerrecht. Weil diese Angriffe gegen Afghanistan und Irak keine Selbstverteidigungsrecht im Sinne des Artikel 51 der UN-Satzung waren, verstößen sie gegen Art 2 der UN-Satzung(Gewaltverbot). Dazu noch misshandelt die USA die afghanistanische Gefangenen in ihren ausländischen Militärbasis wie Guantanamo usw., und die irakische Gefangenen in Abu Ghraib Gefängnis gegen Jeneva Verträge und UN-Menschenrechte. Diese schwerste Verstoßen durch USA und ihre Verbündeten gegen Atrikel 2 der UN-Satzung, Geneva-Verträge und UN-Menschenrechte brachten die Weltordung in Chaos. Korea darf nicht in diese Verbrecherband teilnehmen. Internationale Frieden und Sicherheit wäre nur durch Achtung von Völkerrecht und Menschenrecht erreichbar.
