한국 형사소송법은 어디로 갈 것인가-형사소송법 개정의 방향과 과제
Wohin treibt der koreanische Strafprozeβ?
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Abstract
Der Regierungsentwurf der Stracrozeβreform wurde die Verbesseung eines Ermittlungs- und Hauprerfahrens zielt. Der Entwurf enthfält vol allem Vorschlfäge zur Gewährleistung einer gerechten und rechtliche Verfahren(due prozess), die Vereinigung verschieder Rechtsbehelfe Gengen den Haftbbefehl im Ermittlungsverfahren und die Ejnführung der Vorbereitung der Hauptverhandlung, die effziente Vorbereitung und Gestaltung der Hauptverhandlung bewirkt. Und die Veränderung gegenwärtiger Beweisreelungen bildet den anderen wichtigen Inhalt des Entwurfes. Es ist unentbehrlich und zutreffnd beurteilt werden, dem Beschuldigten Anwesenheitsrechte eince Verteidigers bei der Vernehmung zu sichern, gegenwärtige Pflichtverteidigersbestimmungen allen Haftbefehlsfällen zu erweitern und obligatorische richterliche Vernehmungsregelung eines Festgenommenen einzuführen Aber nur die Hervorhebung eines gerechten Ermitthungsverfahrens kann die wenige Beachtung der Effizienz des Ermittlungsverfahrens zur Folge haben Dieser Reformsrichtung kann man nicht zustimmen Was die Belehrung über die Aussagefreiheit angeht ist es auch nicht zutreffend daß Beginn der Ermittlungen ausschließlich von der klaren Willensäußerung eines Beschuldigten abhängt ohne Beschränkungsvoraussetzungen der Anwesenheitsrechte vom Rechtsverteidiger konkret zu regeln Außerdem ist es auch cicht richtig daß Rechtsvehlfe ignoriert gegen den Haftbe fehl vereinigt zu regeln Außerdem ist es auch nicht richtig daß Rechtsvehelfe gegen den Haftbefehl vereinigt werden digene Fuktionen verschiedener Rechtsbehlfe ignoriert werden und demzufolge allein bei einerm Richter Entscheidung lieen ob ein Beschuldigte freilassen wird oder nicht Das kann zu dem Ergevnis führen das Recht eines Angeklagten auf die Haftentlassung gegen Kaution(right to bail)oder das prinzip der obligatorische Haftentlassung gegen kaution sinnlos zu machen Die Einführung der Vorbereitung der Hauptverhandlung in diesem Verfahrensabshnitt das Gericht die als Beweismittel dienende Gegenstände und die Streitigkeiten anordnet kann zu dem Folgen führen daß kein Hauptverfahren dondern die Vorbereitung des Hauptvergahrens im Mittelpunkt des Strafprozesses steht. Was die Beweisfähigkeit der Niederschtiften der StA über die Vernehmung des Beschuldigten und der Vernehmung des Beschuldigten durch die Beamte des Polizeidienstes angeht, gegenwärtige Grundlagen der StPO bewahren aber zusätzlich Videoaufnahmen als solche oder der Inhalt können objektiv gewertet oder durch Aussagen des Prüfers als Beweis erlaubt werden ohne eigentliche Auskunftspersonen unmittelbar in Hauptverhadlung auszusagen Aber das besteht Gefahr, daß das Hauptverfahren zu sehr vom Protokoll abhängt Es ist auch nicht richtig daß Videoaufnahmen vom Aussagen eines Beschuldigten nur dann als Beweis erlaubt werden wenn eigentliche Auskunftsterson ihre Aussage verneint und zeugnis eines Prüfers als Beweis nicht erlaubt wird Die gründliche Veränderung der StPO soll nochmals von Sachverständigen nachprüft und vorsichtig ausgeführt werden.
