본문 바로가기
KERD
논문KCI 등재

지적재산권집행 제도로서의 정보권의 입법방향 -최근 체결된 FTA의 통일적 국내수용입법 방안을 중심으로-

Gesetzesvorschlag für die innerstaatliche Umsetzung des Rechts auf Auskunft in FTA

0

조회

0

다운로드

2

인용

0

참고문헌

키워드

주제분류법학

초록

Abstract

Der Auskunftspruch soll den Schutzrechtsinhaber nicht nur in die Lage versetzen, den Schadensumfang durch die konkrete Rechtsverletzung festzusetzen. Vielmehr dient er der Ermittlung weiterer Personen, die an der Verletzung beteiligt sind. Immerhin sowohl der Zeugenbeweis nach §§ 303 ff. kZPO als auch der gewohnheitsrechtlich anerkannte Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben entsprechen bereits ihrer Ration nach nicht den Anforderungen der FTAs. Bereits diese Analyse und Anmerkungen zu dem Auskunftsrercht der KORUS-, EUKorea FTA haben gezeigt, dass eine umfangreiche Umsetzung der Vorschriften im koreanischen Recht erforderich ist. Erstens, nicht nur der Rechtsverletzer bzw. der Störer ist auskunftspflichtig, sondern auch "Dritter" und "Vierte", also Personen die nicht bestandlich eine Schutzrechtsverletzung begangen haben können unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Für den Inhaber eines Immaterialgüterrechts bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten, Dritte bzw. den Rechtsverletzer zu einer Auskunftserteilung zu veranlassen. Die erste ist Bennenung eienr Person als Zeuge nach §§ 303 ff. kZPO während eines bereits laufenden Prozesses wegen eienr Schutzrechtsverletzung. Die zweite ist die Geltendmachung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch nach Treu und Glauben gegen den Rechtsverletzer. Die dritte Möglichkeit schliesslich ist das Vorgehen auf Grund eines der Auskunftsansprüche in den verschiedenen Immaterialgüterrechtsgesetzen. Da die erst genannte zwei Möglichkeiten nicht tauglich sind, hat der Verfasser auf den Weg der dritten eingetretten. Zweitens, die Auskunftspflicht ist entsprechend der Vorgabe der FTAs auf die Preise und Dienstleisungen zu erstrecken.

참고문헌 (10)

  1. Amschewitz, Dennis, "Die Durchsetzungsrichtlinie und ihre Umsetzung im deutschen Recht", ~ (2008)
  2. Frey, "ZUM", 522~ (2004)
  3. Haedicke, Maximilian, "Informationsbefugnisse des Schutzrechtsinhabers im Spiegel der EG-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums", Perspektiven des geistigen Eigentums unddes Wettbewerbsrechts, Festschrift für Gerhard Schricker zum 65.Geburtstag, 19~32 (2005)
  4. McGuire, Mary-Rose, "Beweismittelvorlage und Auskunftsanspruch nach der Richtlinie 2004", 48, GRUR Int., pp.2005, 15~22
  5. Schilken, Eberhard, "Ansprüche auf Auskunft und Vorlegung von Sachen im materiellen Recht und Verfahrensrecht", in Jura, 525~532 (1988)
  6. Seichter, Dirk, "Der Auskunftsanspruch nach Artikel 8 der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums", Festschrift für Eike Ullmann zum 65. Geburtstag, 983~998 (2006)
  7. "KOM(2003) 46 endgültig : Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Palaments und des Rates über die Maßnahme und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigen Eigentum", ~ (2003)
  8. "Richtlinie 2004", 48, pp.2004, ~
  9. "Draft EU-Korea FTA on 10 July 2009", ~ (2009)

관련 논문AI추천

이 간행물의 다른 논문 (11건)