상법상 보험약관 교부 및 설명의무와 독일 보험계약법 개정안의 소비자정보제공 등의 의무에 대한 고찰
Die Studie zur Aushaendigungs - und Darlegungspflicht der Versicherungsbedingungen und Informationspflicht im koreanischen und deutschen Versicherungsvertragsrecht
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Die Studie zur Aushändigungs - und Darlegungspflicht der Versicherungsbedingungen und Informationspflicht im koreanischen und deutschen Versicherungsvertragsrecht Kim, Eun-Kyung Versicherungsverbraucher würden durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts in Deutschland deutlich besser gestellt. Bei allen Versicherungsverträgen werden für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Verisicherungsnehmer und den Versicherten künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Information zur Verfügung gestellt werden. Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages künftig besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren. Und noch sollen sie auf die Möglichkeit hingewiesen werden, den Vertrag ohne Prämienzahlung fortzusetzen und unter Umstände das Widerrufsrecht durchzuziehen. Im Gegen dazu gibt es die Aushändigungs- und Darlegungspflicht bzw. Erklärungspflicht der Versicherungsbedingungen nach § 638-3 HGB in Korea. Damit ist jedoch zum Versicherungsverbraucherschutz nicht ausreichend. § 638-3 HGB müsste verbessert werden. Im diesem Zusammenhang würde die Reform des deutschen Versicherungsvertragsrecht als Vorbild bzw. Beispiel eine Rolle für koreanischen Versicherungsvertragsrecht spielen.
참고문헌 (28)
- "유럽법에서의 소비자정책의 개관", 23 (2006), 한국유럽학회
- "보험자의 약관설명의무위반과 보험계약자의 고지의무위반의 효과" (1996), 저스티스
- "보험자의 보험약관 설명의무", 11(2) (2005)
- "상법강의(하)" (2005), 박영사
- "상법강의(하)" (2003), 박영사
- "상법 제638조의 3과 약관규제법 제3조의 관계", (15) (1997), 보험신보사
- "보험법해상법" (2005), 삼영사
- "Abschlussbericht der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 19" (2004), VVW
- "E-commerce und Versicherung"
- "15 zu ? Vorbem zu ㎣ 13" (1983)
- "B?rgerrechte in der Europ?ischen Union" (1999), Nomos
- "Zu ausgew?hlten Problemen der VVG-Reform nach dem Referentenentwurf vom 13" (2006), VVG
- "Zu den Informationen der Versicherer und ihrer Vermittler" (1998), VersR
- "Richtlinie 92", 49, 239, pp.EWG und 88, 357[DOI]
- "Richtlinie 2002", 83, pp.2002.12[DOI]
- "Richtlinie 2002", 65, pp.2002.10[DOI]
- "Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von au?erhalb von Gesch?ftsr?umen geschlossenen Vertr?gen"
- "Richtlinie 87", 102[DOI]
- "Richtlinie 98", 7, pp.1998[DOI]
- "Richtlinie 87", 102[DOI]
- "April 1993 ?ber missbr?uchliche Klauseln in Verbrauchervertr?gen"
- "Richtlinie 94", 47[DOI]
- "Richtlinie 97", 7, pp.1997[DOI]
- "Richtlinie 99", 44, pp.1999[DOI]
- "www.cecu.de", 372+M50a2f712884, ~
- "www.wgv-online.de", wgv, ~
- "www.wko.at", finanzdienstleister[DOI]
- Römer, "Langheid", VVG, C.H. Beck, 1997, ~
