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독일 경찰법상 공공의 질서개념의 국내법적 수용

Aufnahme vom Begriff der öffentlichen Ordnung im Koreanischen Polizeirecht

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주제분류법학

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Die Polizei hat nach dem Wortlaut der meisten deutschen Landespolizeigesetzen nicht nur die Aufgabe der Abwehr von Gafahren für die öffentliche Sicherheit, sondern auch der Abwehr von Gafahren für die öffentliche Ordnung. Der Inhalt des Schutzgutes ist "die Gesamtheit der im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung liegenden ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird". Die überwiegende Auffassung in Deutschland begründet das Festhalten an der öffentlichen Ordnung als eigenständigen Schutzgut mit dessen Unentbehrlichkeit, um auf nicht verhersehbare Gefahrenlagen angemessen reagieren zu können. Aber die Gegenansicht, dass ein eigenständiges Schutzgut der öffentlichen Ordnung im Polizeirecht abzulehnen ist, ist noch überzeugender. Mittlerweile haben koreanische Polizeigesetze die Aufgabe der Abwehr von Gafahren für die öffentliche Ordnung neben der öffentliche Sicherheit problemlos akzeptiert. Leider aufgrund der Regelungsdichte der heutigen Rechtsordnung unterfallen diejenigen Situationen, die ein Eingreifen der Polizeibehörden erforderlich machen, der öffentlichen Sicherheit. Die Wertvorstellungen in einer Gesellschaft finden Ausdruck in den geschrieben Normen. Nicht den Polizeibehörden obliegen Konkretisierung und Schutz dieser Werte, sondern dem Gesetzgeber. Die Freiheitbeschränkung unter Rückgriff auf außerrechtliche Anschauungen ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Polizei sollen ihre Grenze der Eingriffsermächtigung beim Schutzgut der öffentlichen Sicherheit haben.

Abstract

Die Polizei hat nach dem Wortlaut der meisten deutschen Landespolizeigesetzen nicht nur die Aufgabe der Abwehr von Gafahren für die öffentliche Sicherheit, sondern auch der Abwehr von Gafahren für die öffentliche Ordnung. Der Inhalt des Schutzgutes ist "die Gesamtheit der im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung liegenden ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird". Die überwiegende Auffassung in Deutschland begründet das Festhalten an der öffentlichen Ordnung als eigenständigen Schutzgut mit dessen Unentbehrlichkeit, um auf nicht verhersehbare Gefahrenlagen angemessen reagieren zu können. Aber die Gegenansicht, dass ein eigenständiges Schutzgut der öffentlichen Ordnung im Polizeirecht abzulehnen ist, ist noch überzeugender. Mittlerweile haben koreanische Polizeigesetze die Aufgabe der Abwehr von Gafahren für die öffentliche Ordnung neben der öffentliche Sicherheit problemlos akzeptiert. Leider aufgrund der Regelungsdichte der heutigen Rechtsordnung unterfallen diejenigen Situationen, die ein Eingreifen der Polizeibehörden erforderlich machen, der öffentlichen Sicherheit. Die Wertvorstellungen in einer Gesellschaft finden Ausdruck in den geschrieben Normen. Nicht den Polizeibehörden obliegen Konkretisierung und Schutz dieser Werte, sondern dem Gesetzgeber. Die Freiheitbeschränkung unter Rückgriff auf außerrechtliche Anschauungen ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Polizei sollen ihre Grenze der Eingriffsermächtigung beim Schutzgut der öffentlichen Sicherheit haben.

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