인터넷에서 추상적 위험범의 장소적 적용범위
Begehungsort bei den abstrakten Gefaehrdungsdelikten im Internet
0
조회
0
다운로드
4
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Abstract
Bei den abstrakten Gefährdungsdeliktejn im Internet liegt der Tatort innerhalb eigenes Nationalstaats. Daher haben allen Staaten eine Allzustän- digkeit. Eine nationale Strafrechtszuständigkeit soll doch eingeschränkt werden. Nach Ubiqutätsprinzip ist Tätigkeitsort, der Ort, an dem der Tätergehan- delt hat und Erfolgsoet ist, der Ort, an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eintreten ist. Bei Bestimmungen des Tätigkeitsorts könnte man nicht daran denken, den Handlungsbegriff an die neuen Handlungsweisen anzu- passen und im Internet von einer virtuellen Anwensenheit zu sprechen. Der Handlungsort nach dem Standort des Servers ist auch nicht zu bestimmen, auf den der Täter seine Inhalte gezielt und kontrolliert speichert. Ein tatbes- tandsmäßiger Erfolg fehlt bei den abstrakten und bei potentiellen Gefährdungsdelikten. Deswegen ist koreanisches Strafrecht mit Territorialitätsprinzip auf die Täter, der von Ausländern aus abstrakten Gefärhdungsdelikten begeht, nicht anwendbar. Dieser Fehler kann mit Schutzprinzip und Weltrechtsprinzip gelöst werden.
