무권한 사진촬영에 대한 형법적 보호
Strafrechtlicher Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen
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초록
Abstract
Die neuen Technologien wie WebCams, Handys mit Kamera oder Digitalkameras, mit denen Bildaufnahmen gemacht und versendet werden können, führen zu neuen Möglichkeiten, das Recht am eigenen Bild zu verletzen. Zudem führt das Internet dazu, dass derartige Aufnahmen in Echtzeit rund um den Globus versendet werden können. Der bisherige strafrechtliche Schutz vor diesen Verletzungen ist dagegen nicht mehr ausreichend. Um diese Problematik zu lösen, wurde der Straf- tatbestand der “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen”(§201a StGB) in Deutschland geschaffen. Unter Berücksichti- gung der neuen deutschen Strafrechtsnorm wurde vorgeschlagen, einen neuen Straftatbestand im koreanischen StGB einzuführen. Die neue Regelung hat den Zweck, vor unbefugten Bildaufnahmen zu schutzen. Die vorgeschlagene Vorschrift lautet: StGB 316-2 (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
