인권위원회에서 인권이사회로 - UN인권체계의 변화 -
Von der Menschenrechtskommission zum Menschenrechtsrat - Der Wandel im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen -
나인균
초록
Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen(MRK) stand in den vergangenen 60 Jahren im Zentrum des UN-Menschenrechtsschutzsystems. Die Tagungen der MRK waren seit den achtziger Jahren zu einem wichtigen Treffen der internationalen Menschenrechtsszene geworden. Aber in den letzten Jahren wurde der Kommission mangelnde Glaubwürdigkeit und Effizienz vorgeworfen. Die Kritik umfasste vor allem vier Punkte: Selektivität im Umgang mit Menscherechtsverletzungen in bestimmten Ländern; Lähmung durch eine zunehmende Polarisierung; Zusammensetzung und mangelnde Reaktionsfähigkeit auf akute massive Menscherechtsverletzungen. Im Dezember 2004 erhielt die Reformdiskussion der MRK neuen Schuwung. Die Hochrangige Gruppe schlug vor, die MRK zu einem Menschenrechtsrat(MRR) aufzuwerten. Nach langen Verhandlungen wurde schliesslich die MRR-Gründungsresolution von einer überwältigen Mehrheit angenommen. Mit der Einsetzung des MRR wurde der Menschenrechtsschutz im System der UN deutlich aufgewertet. Der MRR ist zwar keine radikale Reform, aber mehr als ein blosser Namenswechsel. Er wird länger und regelmässig im Jahr tagen, wird über ein periodisches Überprüfungsverfahren aller Staaten verfügen, ist der Generalversammlung direkt unterstellt und wird von ihr durch neues Wahlverfahren gewählt. Ob der MRR einneues Kapitel im Menschenrechtsschutz der UN aufschlagen kann, wird sehr von der Ausgestaltung des allgemeinen periodischen Überprüfungsverfahren abhängen, der einer selektiven Beschäftigung mit bestimmten Menschenrechtssituationen entgegenwirken soll. Ob der Rat einen robusten Überprüfungsmechanismus etablieren kann, bleibt abzuwarten. Die Generalversammlung hat mit der Einrichtung des MRR eine wichtige Reform angeschoben. Es gilt nun, Neues auszugestalten und Bestehendes zu verbessern.