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연성법(soft law)으로서의 「Unidroit의 국제상사계약원칙」 ― 그 법체계상의 지위와 기능을 중심으로 ―

Die UNIDROIT Grundregeln der internationalen Handelsverträge als “soft law” ― Unter besonderer Berücksichtigung ihrer rechtssystematischen Stellung und juristisch-methodologischen Funktion ―

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주제분류법학

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Abstract

In den letzten Jahren sind einheitliche Regeln über das Vertragsrecht ausgearbeitet worden, die sich nicht nur auf internationale Warenkaufverträge, sondern auf alle Verträge beziehen. Die Rechtsvereinheitlichung in der Weltweitebene ist vor allem deshalb von Interesse, weil es eine vollständige, aus intensiven rechtsvergleichenden Studien erwachsene Regelung enthält, mit der die Eigentümlichkeiten aufzulösen ist, die in den Landesrechten noch aus verschiedenen überholten Epochen verblieben, ohne irgendwelchen Schaden und mit außerordentlichem Vorteil in einer höheren Einheit. Es handelt sich um die vom Römischen Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts(Unidroit) ausgearbeiten und 1994, 2004 veröffentlichten “Principles of International Commercial Contracts”(Grundlegeln der internationalen Handelsverträge. Unidroit Prinzipien). Sie sind auch unter Beteiligung von Juristen aus vielen Ländern mit Hilfe der rechtsvergleichenden Methode aufgestellt worden. Es gibt viel Material, an dem sich zeigen läßt, daß ein weitgehender internationaler Konsens besteht. Aber diese Regeln sind zwar nirgends als geltendes Recht in Kraft gesetzt worden. In der Arbeit ist behandelt die Thematik “Die Unidroit Prinzipien als Maßstab für die Feststellung der Lückenhaftigkeit des nationalen Rechts.” Sollen die Unidroit Prinzipien dazu dienen, Lücken im nationalen Recht(z.B. dem koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuch) festzustellen und damit eine Legitimationsbasis für deren Ausfüllung durch die Rechtsprechung zu liefern? Für und bevor diese eigentlichen Themenstellung des nähreren zuwenden, ist zunächst die Methoden der Rechtsgewinnung, insbesondere die Gesetzesauslegung und die Feststellung von Gesetzeslücken in der allgemeinen juristischen Methodenlehre geklärt(Ⅱ). Und danach sind einige begriffliche und theoretische Klärungen über das System der Rechtsquellen, bzw. die Ermittlung des positiven Gesetzes vorgenommen(Ⅲ). Diese konnten allerdings angesichts der außerordentlichen Komplexität und Schwierigkeit der Thematik nur skizzen- und bruchstückhaften Charakter haben. Auf der Grundlage dieser theoretischen Vorabklärungen lassen sich allgemeine Folgerungen für die Stellung der Unidroit Prinzipien im System der Rechtsquellen ziehen(Ⅳ 1). Schließlich ist auf einigen Konsequenzen für die praktische Anwendbarkeit der Unidroit Prinzipien im Rahmen des geltenden Rechts und denen Einflüsse auf die Auslegung und Forbildung des objektiven Rechts eingegangen(Ⅳ 2).

참고문헌 (14)

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