간행물 심의와 표현의 자유
Beratungswesen der Erscheinungen und Meinungs??rungsfreiheit
김형성
초록
Jeder Staat hat eignes Kontrollsystem für jugendgefäfrdende oder unzüchtige Medien, Drucksache und Erscheinungen, indem er freie Veröffentlichung der Meinung gewährleistet. Das Beratungswesen der Erscheinungen, das von der Moralkomission ausgeführt wird, ist ein System für die Verwirklichung der etischen und gesellschaftlichen Verantwortung der sämtlichen Erscheinungen. Erst nach der Veröffentlichung der Bücher beginnt der Beratungsprozes der Moralkomission. Nämlich die Veröffentlichung selbst verbietet sich nicht, sondern sie ist ein nachfolgender Prozeß. Der Verbot des Umlaufs folgt dem Beratungsergebnis über die Gefährlichkeit der Drucksache nach. Deswegen spricht es sich davon kein Wort, daß der bestehende Beratungsprozeß eine Zensur darstellt, die von der Verfassung unbedingt verboten ist. Dazu stimmt der Prozeß mit dem Bestimmtheitsgrundsatz überein, der aus dem Rechtsstaatsprinzip stammt, weil der Urteilsmaßstab konkret und objektiv ist. Allerdings unterliegt der Prüfungsprozeß einem Regulativ, nämlich dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der verkörpert eine Güter- oder Interessenabwägung zwischen Gemeinwohlinteressen und Individualintressen, da seine Schwere dem Gewicht der Gemeinwohlgründe entspricht, die zu seiner Rechtfertigung ins Feld geführt werden.