부부공동입양에 관한 斷想
Über die gemeinsame Annahme des Verheirateten
지원림
초록
Vor der Änderung von 1990 lautet §874 Abs.1 koreanisches BGB(im folgenden: KBGB), dass ein Mann nur mit seiner Frau zusammen eine andere Person an Kindes Statt annehmen oder selbst angenommen werden kann. Aber nach dem jetzigen geltenden §874 KBGB kann jeder Verheiratete nur mit dem anderen Ehegatten zusammen einer andere Person an Kindes Statt annehmen(Abs.1) und zur Annahme eines Verheirateten ist die Einwilligung seines Ehegatten erforderlich(Abs.2). Trotz der Überarbeitung des koreanischen Adoptionsrecht ist koreanische herrschende Meinung ungeändert. Durch die systematische Untersuchung versucht die vorliegende Arbeit die sachlich gerechte Interpretation der einschlägigen Vorschriften.