의료분야에서 성년후견제도의 활용에 관한 연구
Studie über Anwendungen auf dem Betreuungsrecht für den medizinischen Bereich
이재경
초록
Diese Arbeit zielt auf die Studien nach neuem Betreuungsrecht über Anwendung auf dem Betreuungsrecht in den medizinischen Bereich ab. In diesem Zusammenhang vertrete ich meiner Auffassung, um den Verbesserungsvorschlag vom Justizministerium zur Änderung des Betreuungsrechts zu auslegen. Am 28. 9. 2009. hat Justizministerium den Verbesserungsvorschlag zur Änderung des Betreuungsrechts geäußert. Nach dem Verbesserungsvorschlag(§ 947-2) kann der Betreute, der selbst einwilligen kann, selbst entscheinden, ob er sich einem ärztlichen Eingriff unterziehen will, obwohl eine Betreuer bestellt ist. Kann der Betreuer Einwilligung erteilen, wenn der Betreute keine eigene und selbständige Einwilligung in die ärztliche Maßnahme erteilen kann. Bei besonders gefährlichen ärztlischen Maßnahmen braucht der Betreuer die Genehmigung des Gerichts. Zum Beispeil lautet der Verbesserungsvorschlag § 947-2 Absatz 3 Satz 2: Die Einwilligung des Betreuers in eine medizinische Behandlung, die ein Körper des Betreutes verlezt, bedarf der Genehmigung des Gerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aus direktem Grund der Maßnahme stirbt oder erhebliche Behinderung erleidet. Aber wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, darf die Maßnahme ohne die Genehmigung durchgeführt werden. In dem Verbesserunfsvorschlag aber nur stehen zwei Paragraph, mit der man alles Problem der Einwilligung des Betreuers nicht lösen kann. In der aktuellen Diskussion um eine Änderung des Betreuungsrechts die Studien über Anwendung auf dem Betreuungsrecht in den medizinischen Bereich fordert werden. Und diese Studien soll auch die folgende Inhalte, die in den medizinischen Bereich problematisch ist aber Verbesserungsvorschlag nicht voraussetzt, enthalten: Befugnisse des Betreuers in einem Behandlungsabbruch des lebenserhalten Maßnahmen.