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住宅組合의 納稅義務者性- 附加價値稅를 中心으로 -

Die Steuerschuldnerschaft der Wohnungsbaugesellschaft- als Mittelpunkt von Mehrwertsteuer -

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주제분류법학

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Abstract

Die Kläger sind die Gesellschafter einer Wohnungsbaugesellschaft. Der Beklagte ist die zuständige Steuerbehörde. Der Beklagte hat den Klägern die Mehrwertsteuer auferlegt, denn er hat die Gesellschafter selbst in ihrer Eigenschaft als gemeinschaftliche Unternehmer für Wohnungsbau bezeichnet. Die Kläger hat dagegen die Anfechtungsklage erhoben, weil die Rechtsnatur der Wohnungsbaugesellschaft ein nichtrechtsfähiger Verein sei, der nach dem Steuerrecht als Steuersubjekt geregelt wird. Nach der Rechtsprechung ist die Wohnungsbaugesellschaft auch der nichtrechtsfähige Verein, wenn sie ein von den Gesellschaftern losgelöste Statut hat und sie selbst organisiert ist. Der Begriff “nichtrechtsfähig” besagt nur, daß der Verein keine juristische Person ist; nicht dagegen besagt er, daß der Verein nicht fähig sein könnte, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Der nichtrechtsfähige Verein wird vom Gericht als geschlossene Einheit und als selbständiges körperschaftsähnliches Gebilde bezeichnet. Sobald der Verein ins Leben gerufen ist, hat er selbständige Organisationsgewalt, und die Satzung ist eine von den Mitgliedern losgelöste Verfassung. Das Vermögen gehört nicht den Mitgliedern, sondern dem Verein. Der Gesetzgeber hat schon dem nichtrechtsfähigen Verein eine begrenzte Rechtssubjektivität zuerkannt. Ihr sind allgemeine Parteifähigkeit (§ 52 Zivillprozeßordnung), die Grundbuchfähigkeit(§ 30 Absatz 1 Grundbuchordnung) und die Steuerschuldnerschaft (§ 13 Grundsteuergesetz) zuzubilligen. Obwohl die Wohnungsbaugesellschaft keine juristische Person ist, ist sie selbst einer Steuerschuldner. Es gibt keinen Grund dafür, daß bei der Mehrwertsteuer die Steuerschulnerschaft der Wohnungsbaugesellschaft anders behandelt werden soll.

참고문헌 (1)

  1. "비법인사단의 세법상 제문제", 33 (2001), 대법원 법원행정처

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